Immer wieder gibt es Gesprächsstoff rund um das Thema der Scheinselbständigkeit als MTA bzw. generell als medizinisches Fachpersonal. Das ist völlig verständlich und hat seine Berechtigung. Denn in der Tat gibt es einige Punkte in der Freiberuflichkeit zu beachten, damit diese Tätigkeit nicht als Scheinselbständigkeit eingestuft wird. Welche Punkte das sind, erfährst du hier unserem Live-Video. (Gesprächspartner: Franziska Kolb, Geschäftsführerin von „Die Praxisfee“.)